Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB KOCHKURSE

§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die Buchung und Durchführung von Kochkursen bei der Christian Henze Kochschule (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Reservierung und Vertragsschluss
(1) Reservierungen werden nur vorbehaltlich tatsächlicher Verfügbarkeit angenommen.
(2) Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Kochkurs bzw. Buchung, welche ausschließlich über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung des Kochkurses in der Homepage, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Buchungsprozesses mitgeteilt werden, an.
(3) Mit Zusendung der Annahme des Angebots (Auftragsbestätigung) durch den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Auftragsbestätigung unverzüglich auf Übereinstimmung mit den von ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen.
Abweichungen zwischen Angebot und Auftragsbestätigung muss der Kunde unverzüglich dem Veranstalter mitteilen.
(4) Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag.

§ 3 Bezahlung und Auftragsbestätigung
(1) Bei Verfügbarkeit schuldet der Kunde dem Veranstalter den vollen Betrag für alle von ihm reservierten Plätze und verpflichtet sich zur unverzüglichen Bezahlung ohne Abzüge.
(2) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung.

§ 4 Rücktritt durch Kunden und Umbuchung
(1) Der Kunde kann bis Beginn des Kochkurses jederzeit durch schriftliche  Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten bzw. umbuchen.
(2) Eine Umbuchung ist  jedoch nur möglich, wenn im gewünschten Neutermin noch Plätze für Kunden zur Verfügung stehen.
(3) Im Falle eines Rücktrittes oder einer Umbuchung durch den Kunden fallen folgende Kosten für den Kunden an:
– bei einem Rücktritt/einer Umbuchung in einem Zeitraum von 29 und mehr Tagen vor Beginn des Kochkurses, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Person an.
– bei einem Rücktritt/einer Umbuchung in einem Zeitraum von 8 bis 28 Tagen vor Beginn des Kochkurses Kosten in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages,
– bei einem Rücktritt/einer Umbuchung in einem Zeitraum innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Kochkurses Kosten in Höhe von 100% des Rechnungsbetrages.
Veranstalter bzw. Kunden steht der Nachweis zu, dass der  tatsächlich zu leistende Betrag  höher bzw. niedriger ist als die vorstehende Pauschalierung.
Bei Rücktritt ist die Benennung von Ersatzteilnehmern möglich.  In einem solchen Fall  fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an.
(4) Eine Barauszahlung von Gutscheinen und Teilnahmegebühr ist nicht möglich.

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den ihm per Auftragsbestätigung mitgeteilten Preis nicht bis spätestens 21 Tage vor Beginn des gebuchten Kochkurses geleistet hat. Die Rechtsfolgen für den Fall des Rücktritts des Veranstalters aus diesem Grund entsprechen denjenigen des Rücktritts des Kunden in § 4.
(2) Der Veranstalter kann außerdem bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl pro Kochkurs von 10 Personen vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage des Kochkurses unverzüglich schriftlich zu erklären, sobald feststeht, dass der Kochkurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
(4) Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird dem Kunden ein Ersatztermin genannt bzw. für den Fall, dass der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, wird dem Kunden ein Gutschein ausgestellt, der anderweitig verwendet werden kann.
(5) Die Kochkurse in den Preiskategorien bis einschließlich 195,00 Euro pro Teilnehmer finden mit einem Referenten der Christian Henze Kochschule statt.
Die Kochkurse in den Preiskategorien ab 199,00 Euro pro Teilnehmer werden von Christian Henze gemeinsam mit einem Koch der  Christian Henze Kochschule geleitet.
(6) Im Falle einer Verhinderung von Christian Henze infolge höherer Gewalt wird der Kurs von einem Referenten der Christian Henze Kochschule abgehalten. Die Abwesenheit von Christian Henze infolge höherer Gewalt führt zu keiner Minderung des für den Kurs vereinbarten Preises.
(7) Der Veranstalter kann vom Vertrag aufgrund der gesetzlichen Vorgaben z.B. Coronabestimmungen zurücktreten. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder eines Gutscheines ist nicht möglich. Ein Ersatztermin wird vom Veranstalter mitgeteilt. Es gelten jeweils die gesetzlichen Corona Vorgaben zum entsprechenden Zeitpunkt.

§ 6 Haftung
(1) Der Kunde nimmt am jeweiligen Kochkurs auf eigene Gefahr teil. Gleiches gilt für von ihm mitangemeldete Personen.
(2) Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte  Lebensmittel und/oder Gewürze (auch von mitangemeldeten Personen ) sind dem Veranstalter rechtzeitig vorab mitzuteilen.
(3) Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Kunden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden haftet der Veranstalter entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden des Veranstalters bzw. von ihm verursachte Schäden anderer am jeweiligen Kochkurs  teilnehmender Personen.

§ 7 Ausschluss von Veranstaltungen
(1) Der Veranstalter behält es sich vor, Kunden vom Kochkurs auszuschließen, deren Gesundheitszustand eine Einhaltung der Hygienevorschriften gefährdet erscheinen lässt. Hierzu zählen insbesondere Kunden mit offenen Wunden an Händen oder Armen, sowie  Kunden mit Fieber und/oder Husten und/oder Schnupfen oder möglicherweise ansteckenden Krankheiten.

§ 8 Datenschutz
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von Christian Henze selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Bild- oder Tonaufnahmen während des Kochkurses können nur mit Zustimmung des Veranstalters sowie der anderen Teilnehmer des jeweiligen Kochkurses gemacht werden.
(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

AGB CATERING

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen Christian Henze

– Liefer- und Leistungsbedingungen –

          I. Anwendbarkeit

  1. Für alle Christian Henze im Bereich Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen erteilten Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    II. Vertragsinhalt

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch künftige Lieferungen und Leistungen, sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.

          III. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen Christian Henze und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers auf das ihm von Christian Henze zugegangene Angebot zustande.
  2. Für vom Auftraggeber gegenüber Christian Henze erteilte Auskünfte (wie z.B. Zahl der Gäste, Dauer der Veranstaltung etc.) trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit.

    IV. Mietweise Überlassung

    1. Alle von Christian Henze angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von Christian Henze und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

    2. Die überlassenen Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Soweit überlassene Gegenstände beschädigt oder zerstört oder verlorengegangen sind, hat der Auftraggeber hierfür Schadenersatz zu leisten.

    V. Zusätzliche Leistungen/Kostensteigerungen

    1. Christian Henze ist berechtigt, Kostensteigerungen, die auf einem Verhalten oder einer Entscheidung des Auftraggebers beruhen, diesem gesondert in Rechnung zu stellen.
    2. Soweit seitens des Auftraggebers über die vereinbarte Leistung hinaus zusätzliche Leistungen angefordert werden, sind diese gesondert zu vergüten.

    VI. Zeitpunkt der Leistung/Unmöglichkeit/Transportrisiko

  1. Die Leistung erfolgt zum im Angebot von Christian Henze genannten und durch den Auftraggeber schriftlich bestätigten Datum.
  2. Soll die Leistung zu einem von 1. abweichenden Zeitpunkt erbracht werden, so bedarf dies einer von Christian Henze und dem Auftraggeber gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung.
  3. Fälle höherer Gewalt, die eine Vertragserfüllung durch Christian Henze unmöglich machen, berechtigen beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag. Der Anspruch von Christian Henze auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen, einschließlich der Kosten der Angebotserstellung und der Kosten beauftragter Dritter wird hierdurch nicht berührt.

        VII. Haftung

  1. Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und/oder Gewürze (auch von Gästen des Auftraggebers) sind Christian Henze rechtzeitig vorab mitzuteilen.
  2. Die Haftung von Christian Henze ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Auftraggebers nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Christian Henze oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder seiner Gäste haftet Christian Henze entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
  3. Soweit der Auftraggeber direkte Anweisungen an Christian Henze oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilt, haftet Christian Henze nicht für Schäden, die mit diesen Anweisungen in Zusammenhang stehen.

     VIII. Zahlungsbedingungen

  1. a) Privat-Kunden: Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme über 5.000,00€ ist bei Erteilung des Auftrags 50 % des geschätzten Auftragsvolumen fällig, mindestens 2.500 €.
    b) Gewerbliche-Kunden: Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme über 10.000,00€ ist bei Erteilung des Auftrags 50% des geschätzten   Auftragsvolumen fällig, mindestens 5.000 €.
  2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, acht Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

    IX. Kündigung/ Stornierung

  1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  2. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass Christian Henze hierzu einen Grund gegeben hat, so hat Christian Henze Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:

Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält Christian Henze sich die Geltendmachung einer Entschädigung im Höhe von
10 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt:

bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung
danach 100 % der Vergütung

zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.

         X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kempten, soweit der
Auftraggeber Kaufmann ist.

XI. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

AGB CHRISTIAN HENZE MEDIEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen Christian Henze

– Liefer- und Leistungsbedingungen –

I. Anwendbarkeit
1. Für alle Christian Henze im Bereich Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen erteilten Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsinhalt
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch künftige Lieferungen und Leistungen, sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.

III. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag zwischen Christian Henze und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers auf das ihm von Christian Henze zugegangene Angebot zustande.
2. Für vom Auftraggeber gegenüber Christian Henze erteilte Auskünfte (wie z.B. Zahl der Gäste, Dauer der Veranstaltung etc.) trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung
für deren Richtigkeit.

IV. Mietweise Überlassung
1. Alle von Christian Henze angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von Christian Henze und werden nur
leih- bzw. mietweise überlassen.
2. Die überlassenen Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben.
Soweit überlassene Gegenstände beschädigt oder zerstört oder verlorengegangen sind, hat der Auftraggeber hierfür Schadenersatz zu leisten.

V. Zusätzliche Leistungen/Kostensteigerungen
1. Christian Henze ist berechtigt, Kostensteigerungen, die auf einem Verhalten oder einer Entscheidung des Auftraggebers beruhen, diesem gesondert in Rechnung zu stellen.
2. Soweit seitens des Auftraggebers über die vereinbarte Leistung hinaus zusätzliche Leistungen angefordert werden, sind diese gesondert zu vergüten.

VI. Zeitpunkt der Leistung/Unmöglichkeit/Transportrisiko
1. Die Leistung erfolgt zum im Angebot von Christian Henze genannten und durch den Auftraggeber schriftlich bestätigten Datum.
2. Soll die Leistung zu einem von 1. abweichenden Zeitpunkt erbracht werden, so bedarf dies einer von Christian Henze und dem Auftraggeber gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung.
3. Fälle höherer Gewalt, die eine Vertragserfüllung durch Christian Henze unmöglich machen, berechtigen beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag. Der Anspruch von Christian Henze auf
Vergütung der bereits erbrachten Leistungen, einschließlich der Kosten der Angebotserstellung und der Kosten beauftragter Dritter wird hierdurch nicht berührt.

VII. Haftung
1. Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und/oder Gewürze (auch von Gästen des Auftraggebers) sind Christian Henze rechtzeitig vorab mitzuteilen.
2. Die Haftung von Christian Henze ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Auftraggebers nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Christian Henze oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruht. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder seiner Gäste haftet Christian Henze entsprechend der gesetzlichen
Vorschriften.
3. Soweit der Auftraggeber direkte Anweisungen an Christian Henze oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilt, haftet Christian Henze nicht für Schäden, die mit diesen Anweisungen in
Zusammenhang stehen.

VIII. Zahlungsbedingungen
1.      a) Privat-Kunden: Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme über 1.000,00€ ist bei Erteilung des Auftrags 50 % des geschätzten Auftragsvolumen fällig, mindestens 500 €.
b) Gewerbliche-Kunden: Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme über 5.000,00€ ist bei Erteilung des Auftrags 50% des geschätzten   Auftragsvolumen fällig, mindestens 2.500 €.
2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, acht Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

IX. Kündigung/ Stornierung
1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
2. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass Christian Henze hierzu einen Grund gegeben hat, so hat Christian Henze Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie
folgt:
Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält Christian Henze sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe
von 10 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt:
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung
danach 100 % der Vergütung

zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kempten, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

XI. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Kontaktangaben:
Firma Christian Henze                                         Firma Christian Henze Medien
Christian Henze                                                     Christian Henze
Edisonstrasse 4                                                      Birkenweg 6a
87437 Kempten                                                      87463 Probstried
Tel +49 831 96 06 200                                          Tel +49 831 96 06 200
Fax +49 831 96 06 201                                         Fax +49 831 96 06 201
USt-IdNr. DE 168113513                                      USt-IdNr. DE 168113513
Registergericht: Kempten                                    Registergericht: Kempten